von IG Architektur

Fünfte FRAGE an den BAUVERSTAND

Bei einer Umwidmung (=Umbau) entspricht das Stiegenhaus leider nicht den Anforderungen an die OIB bzw. B1600. Es gibt keine 150cm langen Podeste, die Stiegenbreite ist jedoch ausreichend. Ansonsten wären die Maßnahmen am
gesamten Haus ganz überschaubar. Jedoch scheint es nun so, als ob die gesamten Stiegenhäuser umgebaut werden müssten. Das würde jedoch das Projektbudget sprengen. Da dieses Thema bestimmt eine Unmenge an Gebäuden in Wien betrifft, stellt sich die Frage, ob hierfür sonstige Erleichterungen/Ausnahmen bekannt sind?
§ 68 ist lt. Vorgespräch mit der Behörde nicht möglich. Daher wird das Gebäude vermutlich weiterhin leer stehen, anstatt neuen Wohnraum zu schaffen.

Ist das NORM-al?

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