von IG Architektur

Erste FRAGE an den BAUVERSTAND

Laut B1600 dürfen herabführende Stufen erst in einem Abstand von 200cm vor Aufzugstüren positioniert werden. Nicht so bei Wohnungstüren, dort genügen 150cm. Das Argument seitens der Behörde ist, dass RollstuhlfahrerInnen, die erstmals auf Besuch kommen, die Gegebenheiten noch nicht kennen und geschützt werden müssen. Ein paar Meter weiter nach dem Aussteigen sind sie aber schon gescheiter und fallen die Stiege nicht hinunter, wenn sie an der Türe klingeln, dort genügen plötzlich 150cm zum Umdrehen. Das Stiegenhaus muss aber trotzdem im Bereich der Aufzugtüre 200cm Abstand haben, was die Baukosten erhöht, weil man weniger Nutzfläche schaffen kann.

Ist das NORM-al?

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