von IG Architektur

Antworten auf offenen Brief an Kanzler, Außen- und InnenministerIn

Ergänzend zum Schreiben der IG Architektur vom 4. März 2016 veröffentlicht die IG Architektur an dieser Stelle Antwortschreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 30. März 2016 und des BMEIA vom 20.4.2016.

 
Wir bedanken uns für diese Antworten und möchten diese Schreiben nicht in einzelnen Formulierungen kommentieren – auch wenn wir manchen kritisch gegenüberstehen.

Aufrechterhalten möchten wir aber unsere Kritik an der aktuellen Politik der Bundesregierung, insbesondere an der soeben beschlossenen Asylnovelle. Diese Novelle sieht vor, dass bei einer prognostizierten, also noch nicht eingetretenen und auch nicht näher definierten Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit, Flüchtenden in Österreich ein Asylverfahren verwehrt werden kann. Die Vereinbarkeit dieser Novelle mit internationalen Menschenrechtsstandards und dem Europarecht wird von Experten in Zweifel gezogen. Ähnliches gilt für die Anfang 2016 eingeführte Obergrenze jährlicher Asylanträge in Österreich.

Österreich war in der Vergangenheit imstande, weitaus größeren Zahlen Flüchtender Schutz zu gewähren. Auch die Unterbringungskapazitäten sind in Österreich bei weitem nicht erschöpft.

Durch einseitige nationale Maßnahmen ­­– Obergrenze für Asylanträge, Schließung der Balkanroute, Bau von Grenzzäunen – hat Österreich bislang eine gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingskrise nicht gefördert, sondern eine beginnende Spaltung Europas vertieft. Folge dieser Maßnahmen ist demnach nicht die faire Verteilung Flüchtender innerhalb der EU, sondern ein verstärktes Ungleichgewicht der von den aktuellen Migrationsbewegungen betroffenen Staaten.

 

Der Vorstand der IG Architektur

11. Mai 2016

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